U-Haft verlängert

Elfter Enthaftungsantrag von Elsner abgelehnt

Österreich
16.04.2009 11:59
Das Wiener Straflandesgericht hat am Donnerstag den Enthaftungsantrag des ehemaligen BAWAG-Generaldirektors Helmut Elsner abgelehnt und die U-Haft des 74-Jährigen erneut verlängert. Das gab Gerichtssprecher Christian Gneist nach der Haftprüfung am Donnerstag bekannt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Elsners Anwälte Wolfgang Schubert und Elmar Kresbach legten umgehend dagegen Beschwerde ein, damit muss sich nun das Wiener Oberlandesgericht auseinandersetzen.

Für Haftrichter Christian Böhm ist bei Elsner nach wie vor Fluchtgefahr gegeben. Auf das Angebot, den Ex-BAWAG-Chef gegen Hinterlegung einer Kaution von 2 Millionen Euro auf freien Fuß zu setzen, ging der Richter nicht ein. "Eine Enthaftung gegen gelindere Mittel war in diesem Fall nicht möglich", stellte der Gerichtssprecher fest.

Elsner ist im Juli 2008 wegen Untreue, schweren Betrugs und Bilanzfälschung zu insgesamt neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nach wie vor nicht rechtskräftig.

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