Änderung im Paket

Diversion: Regierung gibt Widerstand nach

Österreich
28.02.2012 16:00
Die sehr kurze Begutachtungsfrist für das Sparpaket ist nun offiziell abgeschlossen - und trotz deutlicher Kritik von vielen Seiten betonte die Regierung am Dienstagvormittag, dass sie das Maßnahmenbündel nicht aufschnüren werde. "Das wollen wir so durchziehen", sagte Vizekanzler Michael Spindelegger nach dem Ministerrat. Dennoch dauerte es nur Stunden, ehe die Regierung in einem Punkt nachgab.

Es könne zwar hier und da noch kleine Änderungen geben, "im Wesentlichen muss es aber so bleiben", sagte Kanzler Werner Faymann am Vormittag. Am Nachmittag verkündete das Justizministerium dann aber plötzlich, die geplante Ausweitung der Diversion auf Wirtschafts-, Amts- und Korruptionsdelikte aus dem "Stabilitätsgesetz" herauszunehmen und eingehend zu diskutieren.

Tatsächlich richtete sich die schärfste Kritik genau gegen diese Maßnahme. Sie hat zwar wenig bis gar nichts mit dem Sparpaket zu tun, wurde aber dennoch dort hineingepackt. Jetzt kommt sie also wieder raus.

Kritik von FMA und Rechnungshof
Zuvor hatten unter anderem die Finanzmarktaufsicht (FMA) und der Rechnungshof scharfe Kritik an der Ausweitung der Diversion geübt. In ihrer Stellungnahme forderte die FMA, die Ausweitung aus dem Entwurf zu streichen. Befürchtet werden Probleme bei der Prüfung der Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsvorsitzenden und Eigentümern durch die FMA - und auch Probleme bei der Bekämpfung der Geldwäsche.

Aus Sicht der FMA sind alle Vermögensdelikte mit einem 50.000 Euro übersteigenden Schaden "wegen des darin zum Ausdruck kommenden Unrechtsgehalts aus general- und spezialpräventiven Gründen grundsätzlich keiner diversionellen Erledigung zugänglich".

Mit der vorgeschlagenen neuen Diversion für Wirtschafts- und Korruptionsdelikte könnte die Staatsanwaltschaft - gegen Leistung einer Geldbuße durch den Beschuldigten - von der Verfolgung dieser Delikte zurücktreten, ohne dass der Sachverhalt hinreichend geklärt wäre.

Laut Rechnungshof würde die Ausweitung der Diversion den Bestrebungen um eine Verbesserung der Antikorruptionsbestimmungen entgegenstehen. "Die Aufklärung gravierender Korruptionsfälle könnte erschwert oder unmöglich gemacht werden", mahnte der Rechnungshof in seiner Begutachtungsstellungnahme.

Länder stoßen sich an Immo-Steuer
Die Diversion ist aber nicht der einzige Punkt, gegen den es Einwände gibt. So sind etwa Länder und Gemeinden über die Auswirkungen der Immobilienertragsteuer und der Einschränkungen beim Vorsteuerabzug verärgert. Sie erwarten dadurch massive Verteuerungen bei Grundstücksveräußerungen und Bauvorhaben und damit auch steigende Kosten beim Wohnbau, bei Kranken-, Pflege-Kuranstalten und ähnlichen Einrichtungen. Die Landwirte wünschen sich, dass die Regelungen zur Pension und zur Immobilienbesteuerung geändert werden. 

Arbeiterkammer gegen Befristung der Solidarabgabe
Die Arbeitnehmer-Vertreter kritisieren wiederum die Halbierung der staatlichen Bausparprämie und die Befristung des - an sich befürworteten - Solidarbeitrags Vermögender bis 2016. Der ÖGB würde anstatt der Bausparprämie lieber die Förderung der Zukunftsvorsorge streichen - und zwar nicht nur zur Hälfte, sondern zur Gänze.

Die Arbeiterkammer bemängelte, dass die Solidarabgabe für Spitzenverdiener nur befristet gilt. Immerhin gelten auch die Kürzungen bei Sozialausgaben und Beitragserhöhungen dauerhaft. Die Industriellenvereinigung sieht die Solidarabgabe kritisch und befürchtet einen Nachteil im internationalen Wettbewerb um Führungskräfte.

Unstimmigkeiten auch innerhalb der Regierung
Aber auch innerhalb der Regierung selbst gibt es Unstimmigkeiten rund ums Sparpaket. So hat Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich deutliche Kritik am Arbeitsmarkt- und Pensionspaket von Sozialminister Rudolf Hundstorfer geübt und in seiner Begutachtungsstelle sogar Verfassungsbedenken erhoben. Anlass ist die Auflösungsabgabe, die Dienstgeber verpflichtet, bei Kündigungen 110 Euro an das Arbeitsmarktservice zu überweisen.

Das Finanzministerium lehnt wiederum den Plan des Bundeskanzleramts, eine Beschränkung der Managergehälter bei Staatsfirmen einzuführen, ab. Der Entwurf von SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer sieht vor, dass Staatsfirmen, die nicht im Wettbewerb am Markt bestehen müssen (also etwa Regulatoren), ihre Manager "in Anlehnung" an den Bundesdienst entlohnen müssen. Das von ÖVP-Ministerin Maria Fekter geführte Finanzressort lehnt diese Änderung des "Stellenbesetzungsgesetzes" ab, weil die niedrigeren Gehälter zu einer "negativen Personalauslese" führen könnten.

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