"Rasch, menschlich"

Bischöfe gründen Stiftung für die Missbrauchsopfer

Österreich
23.06.2010 14:33
Die katholischen Bischöfe haben am Mittwoch nach ihren dreitägigen Beratungen in der Steiermark ihren Rahmenplan gegen Missbrauch in der Kirche vorgelegt. Ein Kernpunkt: Geld für Opfer soll aus einer "Stiftung Opferschutz" kommen, aus der sowohl Therapiekosten als auch Schmerzensgeld- und Schadenersatz-Zahlungen finanziert werden.

Die Zahlungen sollten "rasch, unbürokratisch, menschlich und angemessen" erfolgen, gab die Bischofskonferenz nach der Vollversammlung in Mariazell bekannt. Über die Dotierung dieser Stiftung wurden keine Angaben gemacht, es wurde jedoch betont, dass die Geldleistungen "nicht aus dem Kirchenbeitrag" finanziert, sondern "beim Täter oder bei einer verantwortlichen Institution eingefordert" werden sollen.

Eine generelle Pflicht, mutmaßliche Missbrauchstäter anzuzeigen, sieht der Maßnahmenkatalog nicht vor. Einzige Ausnahme: Bei Gefahr in Verzug, also wenn angenommen werden könne, dass "durch den mutmaßlichen Täter weitere Personen zu Schaden kommen könnten", werde "auf Initiative der Kirche der Sachverhalt zur Anzeige gebracht". Ansonsten empfiehlt die Ombudsstelle dem Opfer, selbst Anzeige zu erstatten.

Einheitlich gestaltete Ombudsstellen
Die kirchlichen Ombudsstellen sollen künftig einheitlich gestaltet und weisungsfrei sein und von "unabhängigen Fachleuten" geleitet werden. Zusätzlich wird in jeder Diözese eine Kommission eingesetzt, die mit dem Bischof Konsequenzen für mutmaßliche Täter berät. Bei einem begründeten Verdacht werde dieser künftig "bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts dienstfrei gestellt", und zwar "in enger Kooperation mit den staatlichen Stellen".

Schönborn: "Gerechtigkeit und Hilfe für Opfer"
Kardinal Christoph Schönborn erklärte, der Maßnahmenkatalog habe als primäres Ziel, den Opfern "Gerechtigkeit und Hilfe zukommen zu lassen". Der eingeschlagene Weg sei der richtige, er sehe einen "Neuaufbruch" in der Kirche. "Es muss die Mauer des Schweigens durchbrochen werden."

Die von der Bischofskonferenz beschlossene Rahmenordnung sehe ein "geordnetes Vorgehen" vor. Zum Thema der Anzeigen sagte Schönborn, grundsätzlich rate man den Opfern zur Anzeige, den Tätern empfehle man die Selbstanzeige. Sollten diese nicht dazu bereit sein, so werde durch die Kirche eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Eine Ausnahme gebe es aber für jene Fälle, in welchen die Opfer ausdrücklich wünschen, dass es nicht zur Anzeige kommt. Man werde aber auch in diesen Fällen die "dringende Empfehlung" zur Anzeige abgeben.

Gelder aus Kirchensteuertopf fließen nicht in Fonds
Die Finanzierung der "Stiftung Opferschutz" komme, so Schönborn, zur Hälfte von den Diözesen und zur anderen Hälfte von den Orden. Jedenfalls werde man den Fonds nicht aus Mitteln des Kirchenbeitrags finanzieren. Es gebe auch verschiedene andere Mittel, als Beispiel nannte Schönborn Grundbesitz der Kirche.

Die Zuweisungen von finanziellen Unterstützungen durch den Fonds werden sich danach richten, was die Opferschutzkommission unter Leitung von Waltraud Klasnic empfiehlt. Man werde sich nicht daran orientieren, was Rechtsanwälte auf eigene Initiative vorschlagen, sagte Schönborn. Auch die Rechtsvertretung der Betroffenen von sexuellem Missbrauch in der Kirche müsse sich an die Klasnic-Kommission wenden. Sollte die Plattform das nicht wollen, so müsse sie den Rechtsweg beschreiten.

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