Erst seit dem Jahr 2000 werden in den Haftanstalten elektronische Gefangenenpersonalakte geführt - seither ist es möglich, Entlassungsmodi statistisch auszuwerten. Wie der Rechts- und Kriminalsoziologe Arno Pilgram dabei herausfand, gibt es ein starkes West-Ost-Gefälle bei der Handhabung der vorzeitigen Entlassungen: So werden im Österreichschnitt 13,8 Prozent der Häftlinge nach Verbüßung von zwei Dritteln ihrer Strafe entlassen - in Steyr aber 28,9 Prozent, gefolgt von Ried mit 20 Prozent. Jene, die Haftstrafen zwischen 3 und 5 Jahren ausgefasst haben, sollten sich aber besser ins Welser Gefangenenhaus einliefern lassen: Denn dort kommen 25 Prozent dieser Kategorie bereits zur Halbzeit auf Bewährung frei (Österreichschnitt 8,4), 75 Prozent nach zwei Dritteln.
Symbolfoto: Sepp Peil
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