Keine Abschiebung

VfGH: Zogajs dürfen während Verfahren hierbleiben

Österreich
09.04.2010 14:31
Arigona Zogaj, ihre Mutter und ihre beiden minderjährigen Geschwister dürfen vorerst in Österreich bleiben. Der Verfassungsgerichtshof hat ihrer Beschwerde aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit ist die Ausweisung bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens ausgesetzt.

Aus Sicht der Verfassungsrichter spricht nichts dagegen, dass die Familie aus dem Kosovo den Ausgang des Verfahrens in Österreich abwartet, erklärte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth am Freitag.

Verfahren noch völlig offen
Neuwirth warnte aber davor, aus der Entscheidung Rückschlüsse auf die Entscheidung des VfGH über die Beschwerde zu ziehen: "Der Ausgang des Verfahrens ist völlig offen."

Wann diese Entscheidung fällt, könne man noch nicht sagen. Die Verfassungsrichter treten noch im Frühjahr zu einer Session speziell in Asylsachen zusammen. "Es kann sein, dass die Beschwerde der Zogajs schon auf diese Tagesordnung gesetzt wird, aber es ist nicht sicher", so Neuwirth. Nächstmöglicher Zeitpunkt wäre dann die Juni-Session des Gerichtshofes.

"Kein Kommentar" aus Innenministerium
Arigona Zogaj, ihre Mutter und ihre beiden minderjährigen Geschwister bekämpfen - vertreten vom Linzer Anwalt Helmut Blum - mit dem Antrag beim VfGH die Entscheidung des Asylgerichtshofes, der in zweiter Instanz die Ablehnung ihrer Asylanträge und die Ausweisung bestätigt hat. Das Innenministerium kommentierte die Entscheidung des VfGH nicht. Man beziehe zu Einzelfällen keine Stellung, hieß es aus dem Büro von Ministerin Maria Fekter.

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