Bereits vor einigen Wochen war die Familie aus Deutschland nach Österreich gereist und hatte sich zum Angeln an einem Bach nahe Kufstein niedergelassen. Da der Vater dem Anglerglück auf die Sprünge helfen und seine Kinder mit dem vermeintlichen Fang beeindrucken wollte, befestigte er - in einem unbeobachteten Moment - eine mitgebrachte Tiefkühlforelle an seiner Angelschnur, hieß es in einem Bericht des ORF.
Weniger beeindruckt zeigte sich allerdings ein Passant, dem die Familie den stolzen Fang wenig später präsentierte, und meldete den Vorfall an den Fischereiaufseher - der promt Anzeige erstattete.
Verfahren "im Sinne der Effizienz der Justiz" eingestellt
Nun stellte die Staatsanwaltschaft, die bereits Anklage erhoben hatte, das Verfahren aber doch ein: Es gebe laut ORF im Jagd- und Fischereigesetz zwar keine Bagatellgrenze, der "Störwert" bzw. die Folgen der Tat seien allerdings vernachlässigbar.
"Im Sinne der Effizienz der Justiz" wurde deshalb der Strafantrag wegen Geringfügigkeit zurückgezogen. Damit ist das Verfahren hinfällig und die Familie kann aufatmen, drohten den Eltern doch immerhin Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagsätzen.
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