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Schweizer errichtet auf Dach seiner Firma Minarett

11.12.2009, 12:53
Schweizer errichtet auf Dach seiner Firma Minarett
Wagemutige Privatinitiative: Aus Protest gegen das umstrittene Ergebnis der Schweizer Volksabstimmung zum Minarett- Verbot hat ein Geschäftsmann auf dem Dach seines Gebäudes in Bussigny bei Lausanne (Bild) ein Minarett errichtet. Es solle ein Zeichen des Friedens und der Toleranz gegenüber den Muslimen sein, erklärte der Schweizer. Das umstrittene Verbot mündet indes in eine Debatte über die Aussagekraft von Schweizer Volksabstimmungen generell.

"In der Schweiz gibt es keine Probleme mit den Muslimen. Aber mit der Abstimmung haben wir ein Problem geschaffen", sagte Guillaume Morand, Chef einer Schuhkette.

Mit dem Minarett wolle er nicht provozieren. "Es ist lediglich eine Botschaft des Friedens", erklärte er. "Jene welche die Anti- Minarett- Initiative lanciert haben, sind die Provokateure."

Sechs Meter hoher Turm

"Es tut mir weh zu sehen, dass die Schweiz Lob von den schlimmsten Parteien Europas erhält", erklärte der Schweizer Bürger und Nicht- Muslim.

Er hat das Minarett mit Dekor- Material errichtet - es soll wetterfest sein. Der rund sechs Meter hohe Turm ist von der Autobahn A1 Lausanne- Genf aus zu sehen.

Hat das Volk immer Recht?

In der Schweiz steht seit der überraschenden Annahme eines Bauverbots für Minarette ein Grundpfeiler des politischen Systems auf dem Prüfstand - das Recht der Bevölkerung, durch Abstimmungen direkt in die Verfassung einzugreifen. Zwar warnen Völkerrechtler und besonnene Politiker zwei Wochen nach dem Abstimmungssonntag vor einer Überhitzung der Debatte. Im Endeffekt gehe es jetzt nämlich um die schwierige Frage: "Hat der Souverän, das Volk, immer Recht?"

Fast 58 Prozent der Wahlbeteiligten hatten sich am 29. November für die Aufnahme des Verbots in die Verfassung ausgesprochen. Dabei gab es auch eine der höchsten Beteiligungen in der Geschichte der Volksabstimmungen, sie lag aber dennoch nur bei 55 Prozent. In der Schweiz geht es nun nicht mehr darum, ob das Ergebnis gegen das Völkerrecht der Religionsfreiheit verstößt. Vielmehr wogt der Streit, ob eine einmal gefällte Entscheidung des Volkes als falsch angeprangert und mit der Forderung belastet werden darf, sie müsse rückgängig gemacht werden.

So argumentiert Christoph Mörgeli von der national- konservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP), die das Minarett- Verbot gefordert hat, eine Abstimmung sei so nicht angreifbar. Der Rechtsexperte Rene Rhinow fragt in der "Neuen Zürcher Zeitung": Wer ist "das Volk"? Die an der Urne obsiegenden Mehrheiten seien immer Minderheiten. So hätten in diesem Fall nur etwa rund 30 Prozent der Stimmberechtigten mit Ja gestimmt. Der Rest sei dagegen gewesen oder habe gar nicht abgestimmt. Allerdings sei "das an der Urne Beschlossene rechtlich verbindlich und nicht in Zweifel zu ziehen". Die Schlussfolgerung, das Schweizer Volk stehe zum Minarettverbot, sei aber falsch.

Neue Verfassungstricks in Vorbereitung

Mit einem Gegenstreich versucht nun eine Gruppe Schweizer Intellektueller, den Verbotsartikel in der Verfassung zu ersetzen. Ein sogenannter Toleranzartikel soll darin die Religionsfreiheit garantieren und verlangen, dass Religionsgemeinschaften bei Ausübung ihrer Tätigkeit im öffentlichen Raum Rücksicht auf die Bevölkerung nehmen. Aber die SVP hat schon wieder ein Thema entdeckt, das ihrer Ansicht nach jetzt in die Landschaft passt: Die  - per Volksabstimmung angenommene  - Personenfreizügigkeit für Bürger aus EU- Staaten soll wieder infrage gestellt werden. Grund ist die für die Schweiz astronomisch hohe Arbeitslosenquote von vier Prozent.

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