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ÖAAB will doppelten Steuer-Freibetrag pro Kind

27.12.2010, 10:10
ÖAAB will doppelten Steuer-Freibetrag pro Kind (Bild: APA/GEORG HOCHMUTH)
Foto: APA/GEORG HOCHMUTH
Der ÖVP- Arbeitnehmerbund ÖAAB fordert eine Reform der Familienbesteuerung mit dem Ziel eines "steuerfreien Existenzminimums" für Menschen mit Kindern. Generalsekretär Lukas Mandl fordert dafür höhere Freibeträge pro Kind, eventuell nach Kinderzahl oder Alter gestaffelt. Statt derzeit maximal 220 Euro sollen Eltern fast das Doppelte pro Kind von der Steuer absetzen können.

Zudem brauche es "mehr Qualität und Flexibilität" in der Kinderbetreuung, meint Mandl  (im Bild rechts hinter ÖAAB- Obmann Michael Spindelegger). Und überhaupt müsse man das kommende Jahr nutzen, "familienpolitisch ein langfristiges Ziel zu definieren" - nämlich die Geburtenrate zu steigern und Österreich gar zum "kinderfreundlichsten Land der Welt" zu machen.

ÖAAB schielt nach Frankreich

Österreich leiste sich eine üppige Familienförderung vor allem im Bereich der Transfers, räumt der ÖAAB- Generalsekretär ein. Letztere will er auch vorerst nicht antasten - aber getreu dem Leistungsträger- Prinzip der ÖVP vor allem jene fördern, "die Einkommenssteuer zahlen".

Da schaut der ÖAAB nach Frankreich, das ja immer wieder als Vorzeigeland in Sachen Geburtenrate herhalten muss. Dort wird das Familieneinkommen zur Bemessung der Steuerleistung auf die einzelnen Familienmitglieder aufgeteilt, womit die Steuerlast deutlich sinkt. Das dritte Kind zahle sich in diesem System besonders aus, betont Mandl.

Freibetrag soll praktisch verdoppelt werden

Eine Alternative zu einem solchen Splitting wären höhere Freibeträge, so Mandl, der das Schlagwort vom "ehrlichen Steuersystem" prägen will. Schon mit der Steuerreform 2009 wurde ein Freibetrag pro Kind eingeführt, er beträgt je 220 Euro bzw. 132 Euro, wenn beide Elternteile arbeiten. Die Änderungsvorschläge des ÖAAB: Eine Möglichkeit wäre, pro Kind den halben Ausgleichszulagenrichtsatz als Freibetrag festzulegen - das wären 2011 knapp 400 Euro. Auch der altersgestaffelte Regelbedarf laut Unterhaltsrecht könnte als Richtschnur dienen. Die Regelbedarfsätze variieren ja nach Alter zwischen rund 180 und 500 Euro.

Dezidiert nicht will man ein "Ehegattensplitting" nach deutschem Vorbild, das wäre "anachronistisch und dekadent". Und Mandl will auch nicht dezidiert eine Steuerreform fordern - wiewohl eine solche für die "technische Umsetzung" seiner Anregungen wohl notwendig werde. Derzeit redet in der Koalition ja vor allem SPÖ- Chef und Kanzler Werner Faymann einer Steuerreform mit Fokus Vermögenssteuern das Wort. Damit möchte der ÖVP- Bund naturgemäß nichts zu tun haben.

Kinderbetreuung zu "Randzeiten" forcieren

Im Bereich der Kinderbetreuung sieht der ÖAAB Handlungsbedarf vor allem bei Kindern unter zweieinhalb Jahren sowie für alle Altersgruppen in "Randzeiten" (Abende, Wochenenden). Gerade in diesen Fällen will Mandl gerne die "Verbreitung des Berufsbilds der Tagesmutter" forcieren, damit ein "Markt geschaffen wird", auf dem die Eltern verstärkte Wahlfreiheit hätten. Kritik an der Sistierung der Anstoßförderung für Kinderbetreuungsplätze in den Bundesländern ist vom ÖAAB nicht zu hören, denn eine Evaluierung sei hier wichtig.

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