Der 11. Juli 1996 war ein Donnerstag und ein verregneter noch dazu. Der georgische Mafiapate David Sanikidse (50) spaziert mit seiner Lebensgefährtin durch die Annagasse in der Innenstadt. Plötzlich holen zwei Verfolger auf. Der eine verbirgt eine Pistole mit Schalldämpfer und Laserzielerfassung in der Jacke, der zweite trägt eine geladene MP in einem Plastiksackerl.
Die kurze Zusammenfassung eines Mafiamordes, der Österreich viele Monate zum Syndikats-Bauchnabel der Welt machte: Der Pate wird hingerichtet, weil er mit einem verfeindeten Clan um 200 Millionen Schilling in Streit geraten war. Zwei Täter werden zu 20 Jahren Haft verurteilt, einer zu 15 Jahren - und alle drei Georgier sind heute schon auf freiem Fuß.
Freiwillige Rückkehr nach Georgien macht Entlassung möglich
Möglich macht dieser großzügige "Straf-Rabatt" der Paragraf 133a des Strafvollzugsgesetzes. Demnach kann der Staat vom Strafvollzug vorläufig absehen, wenn die Betroffenen freiwillig in ihre Heimat zurückkehren und Österreich in Zukunft meiden.
Ein Justiz-Insider: "Die Gefängnisse sind voll. Das kann man bei kleineren Delikten schon machen. Aber doch nicht bei Auftragsmördern der georgischen Mafia. Eine absolute Fehlentscheidung."
von Michael Pommer, Kronen Zeitung
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.