Das Verteidigungsressort berichtete, dass die Kommission die grundsätzliche Vorgangsweise bestätigt habe. Entacher sei bis zur Zustellung des Bescheides nicht von seiner Funktion abberufen gewesen, habe keine finanziellen Nachteile, und der Verzicht auf seine Dienstleistung als Generalstabschef sei möglich gewesen. Lediglich die Legaldefinition "Abberufung" in der Weisung sei beanstandet worden.
Entacher weist diese Interpretation zurück. Nach Darstellung des Generals habe die Kommission nämlich klargestellt, dass seine Abberufung zu Unrecht erfolgt sei. Der von seinem Anwalt Martin Riedl eingebrachte Antrag sei bestätigt worden.
Riedl selbst spricht jedenfalls von einem vollen Erfolg für seinen Mandanten: Das Tribunal habe festgestellt, dass die Abberufung Entachers durch Verteidigungsminister Darabos rechtswidrig gewesen sei. Diese Einschätzung der Kommission habe sich daraus ergeben, dass der Verteidigungsminister dem Generalstabschef eine neue Verwendung zuweisen hätte müssen, so der Anwalt.
Interpretationen des Darabos- Ressorts, wonach die Kommission die grundsätzliche Vorgangsweise des Ministeriums bestätigt habe, lassen Riedl den Kopf schütteln. Denn man hätte Entacher sein Gehalt so oder so in unveränderter Höhe weiter bezahlen müssen, bis ein schriftlicher Bescheid seine Abberufung fixiert hätte.
Bei dem jetzt abgeschlossenen Verfahren vor der Berufungskommission ging es um die ursprüngliche Weisung des Verteidigungsministers, die die Absetzung Entachers beinhaltete. Mittlerweile gibt es einen über 220 Seiten starken schriftlichen Versetzungsbescheid des Ressorts, über den nunmehr ebenfalls noch in diesem Jahr von der Kommission entschieden werden muss.
Anwalt Riedl sieht auch hier gute Karten für seinen Mandanten. Aus dem jetzt vorliegenden Bescheid ergebe sich, dass alle weiteren Aktionen des Ministers nur dazu angetan gewesen seien, eine rechtswidrige Handlung zu kaschieren. Darüber entscheiden wird letztlich neuerlich ein dreiköpfiges Tribunal unter Vorsitz eines Richters, ergänzt um zwei Beamte, einen von der Arbeitgeber- und einen von der Arbeitnehmerseite.
Der Generalstabschef war im Jänner dieses Jahres von Darabos abberufen worden, nachdem er in Interviews Zweifel an der von Darabos propagierten Umstellung auf ein Berufsheer geäußert hatte. Seither tobt der Rechtsstreit.