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Banken erreichen nur Teilsieg gegen Wertpapier-KESt

24.06.2011, 12:09
Banken erreichen nur Teilsieg gegen Wertpapier-KESt
Nur einen Teilsieg haben die Banken in ihrem Kampf gegen die von der Regierung beschlossene Wertpapier- KESt erreicht. Der Verfassungsgerichtshof hat am Freitag den Oktober- Termin für die automatische Abführung der seit Jahresbeginn geltenden Kursgewinnsteuer gekippt, das Gesetz an sich wurde aber bestätigt. Auch dass die Banken selbst zur Einhebung der Steuer bei ihren Kunden verpflichtet werden, geht rechtlich in Ordnung.

"Die erforderlichen Maßnahmen können von den Banken nicht bis zum 1. Oktober 2011 getroffen werden. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist eine Verlängerung der Frist zur Einführung notwendig", heißt es im Kommuniqué des VfGH zur Entscheidung .

Die übrigen Bedenken der Beschwerdeführer gegen die Abgabe - 14 Banken hatten Individualbeschwerde eingelegt - werden von den Verfassungsrichtern aber nicht geteilt. "Die Besteuerung von Kursgewinnen ist ebenso zulässig wie die Heranziehung der Banken für die Einhebung dieser Steuer. Auch macht der Umstand, dass den Banken dadurch Kosten durch die Einhebung der Steuer entstehen, die Wertpapier- KESt selbst nicht verfassungswidrig", so der VfGH.

VfGH: Banken verdienen an "Zwangsverpflichtung"

Die 25- prozentige Steuer gilt seit Jahresbeginn, ab Oktober 2011 müsste sie der geltenden Rechtslage zufolge von den Banken (rückwirkend) eingehoben und an die Finanz abgeführt werden. Die Banken hatten in ihrer Beschwerde unter anderem diese Frist als zu kurz bemängelt, die EDV- Systeme der Geldinstitute könnten bis dahin nicht oder nur unter großem Kostenaufwand umgestellt werden. Auch hatte die heimische Kreditwirtschaft gehofft, der VfGH würde "der Zwangsverpflichtung Dritter" Einhalt gebieten.

Die Kosten der Einhebung machen die Steuer aber nicht verfassungswidrig. Denn einerseits verursache z.B. auch die Abführung der Lohnsteuer den Unternehmen Kosten. Und andererseits würden die Banken am besteuerten Vorgang selbst - also der Transaktion auf den Wertpapier- Depots - durch Gebühren verdienen. Diese Erträge liegen wohl "weit über den Kosten", erklärte VfGH- Präsident Gerhart Holzinger am Freitag und verwies darauf, dass die Bankenvertreter im öffentlichen VfGH- Verfahren Anfang Juni nicht bereit gewesen seien, dazu Zahlen zu nennen.

Bis 30. September 2011 hat die Regierung nun Zeit, das Gesetz zu reparieren. Dass den Banken mehr Luft verschafft wird, hatte die Koalition aber bereits in ihrer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof angedeutet: Das Inkrafttreten könnte auf den 1. April 2012 verschoben werden, wurde in Aussicht gestellt.

Finanzministerium: "Technische Frage"

Im Finanzministerium zeigte man sich am Freitag zufrieden mit der VfGH- Entscheidung bzw. sah keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. "Wir haben nach Vorlage der Gutachten erwartet, dass dieser Punkt angreifbar ist", erklärte Ministeriumssprecher Harald Waiglein in Bezug auf den Einführungstermin. Eine Fristerstreckung auf 1. April 2012 wurde deshalb bereits mit einer Regierungsvorlage im Abgabenänderungsgesetz auf den Weg gebracht.

Die Verschiebung der Einführung dürfte ausreichend sein, so der Sprecher. Dieser Termin sei auch in den Gutachten genannt worden. "Das ist eine technische Frage", so Waiglein.

Der Bund muss den Klägern - darunter alle großen Banken wie die UniCredit Bank Austria, die BAWAG P.S.K., die Erste Bank, mehrere Volksbanken, die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich- Wien, die Raiffeisen Bank International und die Oberbank - übrigens die Verfahrenskosten in Höhe von 3.820 Euro ersetzen.

Banken unzufrieden: Längere Frist "reicht als Lösung nicht"

Die Kreditwirtschaft zeigte sich am Freitag wenig überraschend unzufrieden mit dem VfGH- Entscheid und übte weiterhin Kritik an der Steuer. Diese sei überhastet eingeführt worden, was durch die Entscheidung bestätigt jetzt wurde, sagte Herbert Pichler von der WKÖ- Sparte Bank und Versicherung. Es wären nach wie vor "zu viele Fragen offen". Und die im Abgabenänderungsgesetz 2011 vorgesehene Terminerstreckung der Einhebung auf den 1. April 2012 reiche "als Lösung nicht". Ein von der Bundesregierung beauftragtes Gutachten über die Machbarkeit hätte nämlich eine Mindestvorlaufzeit von zwölf bis 18 Monaten ergeben.

Pichler fordert nun erneut "intensive Gespräche" mit der Politik. Die Steuer sei zwar eine politische Entscheidung, wenn man die Last aber den Banken aufbürde, müssen man aber für die Machbarkeit sorgen, so Pichler. Ein Missverhältnis zwischen dem Aufwand der Banken für die Einhebung der Steuer und dem geplanten Steueraufkommen ist seiner Ansicht nach "offenkundig". In Deutschland habe die Einführung der Steuer zwei Jahre gedauert.

AG/red
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