Sieg für Bürger

D: Höchstgericht beendet staatliche Datensammelwut

Ausland
02.03.2010 10:17
Bürgersieg über die Überwachungsmaßnahmen der EU-Staaten: Das Gesetz zur Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zur Strafverfolgung - genannt Vorratsdatenspeicherung - ist in Deutschland am Dienstag für verfassungswidrig erklärt worden. Es ist laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe nicht mit dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar. Alle bisher gespeicherten Daten müssen jetzt umgehend gelöscht werden. In Österreich gerät die geplante Umsetzung der EU-Richtline indes immer mehr zur Farce.

Nach dem auf einer von den EU-Staaten beschlossenen Richtlinie basierendem Gesetz werden in Deutschland seit 2008 Verbindungsdaten aus der Telefon-, E-Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten sechs Monate lang gespeichert. Die Inhalte der Gespräche oder Mails werden jedoch nicht erfasst. 

Bei Straftaten oder zur Gefahrenabwehr konnten bisher Staatsanwaltschaften, Polizei oder Geheimdienste auf die Daten bei den Telefonunternehmen zurückgreifen.

35.000 Beschwerden
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird dabei aus Sicht der Verfassungsrichter aber nicht gewahrt. Außerdem mangele es an einer Sicherheit für die Daten, und es gebe keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden sollen. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes. Das Verfassungsgericht gab mit dem Urteil drei Verfassungsbeschwerden statt. Insgesamt 35.000 Bürger hatten gegen die Bestimmungen geklagt.

In Einstweiligen Anordnungen hatten die Karlsruher Richter bereits 2008 das Abrufen der Daten durch staatliche Stellen erschwert. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache durften sie demnach nur noch bei schweren Straftaten wie Mord und Totschlag, aber auch Kinderpornografie, Urkundenfälschung oder Bestechung genutzt werden. Das illegale Herunterladen von Musik dagegen ist seitdem kein Grund mehr für eine mögliche Nutzung der Daten.

Österreichischer Entwurf wird nach und nach zerpflückt
In Österreich wird indes über eine Minimalumsetzung der umstrittenen EU-Richtline nur gestritten. Einen Gesetzes-Entwurf aus dem zuständigen Infrastrukturministerium gibt es seit dem letzten Jahr. Seither wird der Text von allen möglichen Instanzen zerpflückt und reklamiert. Zuletzt hatten Justiz- und Innenministerium auch noch Verschärfungen gefordert und auch in den Raum gestellt, die Daten für Copyright-Vergehen nutzbar machen zu wollen (siehe Bericht in der Infobox).

Erst am Sonntag deckten die Datenschützer des österreichischen Vereins ARGE Daten arge Schlupflöcher im Entwurf auf. Um den Konsequenzen der Vorratsdatenspeicherung zu entgehen, gebe es zahlreiche Möglichkeiten, auf die der Entwurf des umstrittenen Gesetzes sogar explizit hinweise, hieß es. Keine Speicherpflicht besteht beispielsweise für Internetanbieter, "deren Unternehmen als kleines Unternehmen oder als Kleinstunternehmen (...) einzustufen ist", heißt es da etwa. Darunter würde deutlich mehr als die Hälfte der Mitglieder der Vereinigung der Österreichischen Internet Service Provider fallen. Wer also nicht über die großen Anbieter surft, entgeht demzufolge der Speicherung.

Für Terroristen leicht zu überlisten
"Mit diesen Ausnahmen wird die Vorratsdatenspeicherung nicht unsinniger, weil noch unsinniger geht gar nicht", kritisierte Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten. Er verwies auf weitere "Lücken": Unternehmen, die eigene E-Mail-Server betreiben, seien ebenfalls nicht betroffen, da die Vorratsdatenspeicherung auf gewerbliche Anbieter abziele. Im Telefoniebereich gebe es für "private Netze" (05er-Nummern, Anm.) Ausnahmen, und anonyme Wertkartenhandys stünden ebenfalls zur Verfügung. 

Terroristen seien üblicherweise gut genug organisiert und ausreichend intelligent, um diese Lücken zu nutzen, ist Zeger überzeugt. Es reiche ja schon, auf Seiten wie gmx.at geschriebene E-Mails nicht zu verschicken, sondern sie als Entwurf zu speichern. Wenn sich mehrere Personen einen Zugang teilen würden, könnten sie so miteinander kommunizieren, ohne dass die elektronische Post unter die Vorratsdatenspeicherung falle. 

Bures sieht sich bestätigt
Infrastrukturministerin Doris Bures sieht im Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofs zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung indes eine Bestätigung ihres eigenen Wegs. "Im Unterschied zu Deutschland habe ich eine weitaus restriktivere Umsetzung vorgeschlagen", meinte sie am Dienstag. Trotzdem müsse weiter an dem Gesetz gearbeitet werden, um Strafzahlungen (der EU, Anm.) zu vermeiden. Auch die FPÖ und die Grünen zeigten sich erfreut über das deutsche Urteil.

"Wir haben uns bewusst Zeit genommen, den Entwurf sehr gründlich von unabhängigen Menschenrechtsexperten erarbeiten lassen und ihn in einem langen Begutachtungsverfahren zur Diskussion gestellt", so Bures. "Maximaler Datenschutz und maximaler Schutz der Grundrechte müssen die Leitlinien sein." "Ich kann versprechen, dass die Grenzen, die der deutsche Verfassungsgerichtshof mit seinem heutigen Urteil gezogen hat, bei der österreichischen Umsetzung auf jeden Fall eingehalten werden", betonte Bures. Die Richtlinie gelte allerdings unverändert, um Strafzahlungen zu vermeiden, bleibe derzeit keine andere Möglichkeit für Österreich, als weiter an der Umsetzung zu arbeiten. 

Bures plädiert dennoch erneut dafür, dass auf EU-Ebene eine Neubewertung der Richtlinie erfolgen soll, insbesondere nachdem die EU-Grundrechtecharta für alle Mitgliedsstaaten verbindlich geworden ist. Daher hat Bures Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und Innenministerin Maria Fekter ersucht, das Thema wieder auf die Tagesordnung des EU-Rats zu bringen.

FPÖ und Grüne: "Guter Tag für den Datenschutz"
In der FPÖ herrschte "große Erleichterung" über das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung. "Somit ist das Projekt vorerst gestoppt, die EU zu einem Orwell'schen Überwachungsstaat umzubauen", sagte Verfassungssprecher Harald Stefan. "Jetzt muss endlich auch Infrastrukturministerin Bures die Umsetzung der Richtlinie in Österreich stoppen", forderte Werner Herbert, Freiheitliches Mitglied im Datenschutzrat.

"Das ist ein guter Tag für den Datenschutz", begrüßte die Europaabgeordnete der Grünen, Eva Lichtenberger, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Die Kritiker in Österreich könnten sich bestätigt fühlen, da das Oberste Gericht in Deutschland vergleichbare Argumente verwendet hat. "Damit kann man sich auf das berechtigte deutsche Urteil beziehen und eine Umsetzung des Vorratsdatenspeicherungsgesetzes verhindern."

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