"Wäre zulässig"

Weiterhin 355.000 Euro Förderung für die Grünen?

Österreich
23.11.2017 17:16

Ein aktuelles Gutachten stellt nun klar, dass es zulässig wäre, wenn die Grünen auch weiterhin Klubförderung bekommen würden. Grund dafür sei laut dem Juristen Stephan Lenzhofer die noch vorhandene grüne Bundesratsfraktion. Kurios: Diese gibt es nur aufgrund einer Genehmigung der anderen Parteien.

Um einen Klub bilden zu können, braucht es nämlich sowohl im Nationalrat als auch im Bundesrat mindestens fünf Abgeordnete. Die Grünen haben jedoch nur mehr vier Bundesratsabgeordnete. Die restlichen Parteien ermöglichen der Öko-Partei dennoch den Klubstatus.

Klubförderung "rechtlich zulässig"
Wie derstandard.at nun berichtet, hat die Rechtsabteilung des Parlaments eine positive Stellungnahme zur Klubfinanzierung der Grünen erstellt. In dem nur drei Seiten langen Papier wird klargestellt, dass es "rechtlich zulässig" wäre, den Grünen auch weiterhin Klubförderung auszubezahlen. Vorraussetzung dafür ist laut Klubförderungsgesetzt ein "parlamentarischer Klub". Ob es sich dabei um einen Nationalratsklub oder eine Bundesratsfraktion handeln muss, ist nicht näher definiert.

Jurist Stephan Lenzhofer, auf dessen Literatur die Stellungnahme basiert, meint gegenüber dem standard.at, "dass für einen Anspruch auf Klubförderung ein Nationalratsklub oder eine Bundesratsfraktion nötig ist" und "dass ein Parlamentsklub daher auch ohne eine Bundesratsfraktion vorliegen kann".

355.000 Euro für vier Abgeordnete?
Nun ist Nationalratspräsidentin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Zug: Sie allein entscheidet, ob die Grünen für ihre vier verbliebenen Bundesratsabgeordneten auch weiterhin 355.000 Euro Klubförderung bekommen.

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