Wenn das 1527 erbaute "Alte Preßhaus", wie auf einer Informationstafel angekündigt, zur Residenz der Botschaft Namibias ausgebaut wird, dann gilt immer noch die Schutzzonen-Widmung und auch der Denkmalschutz. Sollte es allerdings im Zuge der Umgestaltung zu Bausünden kommen, scheint nicht ganz klar, ob die zuständigen Behörden rechtlich in der Lage sind einzuschreiten. Genau das lässt aber die Freunde Grinzings derzeit schlecht schlafen, ohne dass man dabei den Namibiern gleich schlechte Absichten unterstellen will.
Weniger besorgt zeigt sich Döblings Bezirkschef Adolf Tiller: "Alle ausländischen Vertretungen haben sich in einer Charta gegenüber den Gastgeberländern verpflichtet, die jeweiligen Baugesetze zu beachten. Ich nehme doch an, dass das nicht nur so auf dem Papier steht."
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