Nicht rechtskräftig:

Zehn Monate teilbedingte Haft für Kinderporno-Arzt

Oberösterreich
24.01.2018 20:47
Porträt von krone.at
Von krone.at

Als die Polizei im Vorjahr vor seiner Tür stand, versuchte ein Arzt aus Waizenkirchen noch, seinen Computerspeicher zu löschen. Denn auf diesem fanden sich neben Pornobildern auch Fotos von Unmündigen. Nun wurde der Mediziner in Wels zu zehn Monaten Haft, eines davon unbedingt (nicht rechtskräftig), verurteilt.

Die Verhaftung des beliebten Hausarztes sorgte im Vorjahr für Aufsehen im Bezirk Grieskirchen. Seine Patienten konnten zuerst gar nicht glauben, was dem Herrn Doktor vorgeworfen wurde. Nach einer Razzia im Haus des 61-Jährigen wurde der Arzt aber sogar in Untersuchungshaft genommen. Nun folgte der Kinderporno-Prozess in Wels.

17 Jahre Kinderpornos gesammelt
 Der Vorwurf von Staatsanwalt Thomas Mörtelmayr: 17 Jahre lang soll der Hausarzt nicht nur eine Pornosammlung auf seinem Computer angelegt haben, sondern auch einschlägige Bilder von Mädchen im Kindesalter  besessen und in speziellen Internetforen getauscht haben. Der Mediziner soll auch selbst Fotos von kleinen Mädchen angefertigt haben. Sein Versuch, die Bilder beim Eintreffen der Polizei noch rasch zu löschen, trug ihm beim Prozess in Wels auch eine Anklage wegen Unterdrückung von Beweismitteln ein.

Meldestelle ließ Arzt auffliegen
 Aufgeflogen ist sein strafbares Treiben durch die Internet-Meldestelle für Kinderpornografie, die bei ihren Onlinerecherchen auf den Oberösterreicher aufmerksam geworden war.

Berufung gegen Berufsverbot
 Das Urteil in der Höhe von zehn Monaten teilbedingter Haft und der Weisung zur Psychotherapie ist noch nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung dazu ab. Ein Berufsverbot ist im Urteil nicht vorgesehen. Zwar hat die Ärztekammer ein solches ausgesprochen, aber der Mediziner hat dagegen Berufung eingelegt. Eine Entscheidung steht aus.

Claudia Tröster/Kronen Zeitung

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