Wie in der „Krone“ vom 31. 10. dargelegt, gibt es Millionenverluste auf Gehalts- und Sparkonten aufgrund von Zinssätzen, die unter der Inflationsrate liegen. Untragbar ist, dass der Staat die realen Vermögensverluste beschleunigt, da die Kapitalertragsteuer (KESt) bereits bei geringsten Zinserträgen voll zuschlägt. Deshalb ist es allerhöchste Zeit, eine gesetzliche Novellierung herbeizuführen. Bei unseren deutschen Nachbarn sind Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) bei Privatpersonen bis 1000 € pro Jahr bei Alleinstehenden bzw. 2000 € bei Ehepaaren von der KESt befreit. Ein einfacher Freistellungsauftrag bei einer Bank/Sparkasse etc. gilt unbefristet. Es ist zu wünschen, dass das deutsche Modell hierzulande als Vorbild dient, Kapitalerträge mit Augenmaß zu besteuern.
Maximilian Geyer, Ort im Innkreis
Erschienen am Mi, 4.11.2026
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