Werter Herr Verteidiger, es hat niemand etwas gegen Sie. Es muss möglich sein, dass man jemanden verteidigt und dass man versucht, den Beschuldigten zu helfen. Bei unserer Gesetzgebung sind nicht die Verteidiger die Fehlerquelle, sondern die Richter und Staatsanwälte und das Fehlen wirklicher Tierschutzgesetze. Wenn ein Tier eine Sache ist, stimmt etwas nicht im Wahrnehmungsverhalten unserer Gesetzgebung. Tiere sind Wesen, die ein Schmerzempfinden haben, wie wir Menschen es haben, darum muss für alle Lebewesen der gleiche Schutz gelten.
Franz Neller, Kollnbrunn
Erschienen am Sa, 8.8.2026
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