Wenn eine Brücke einstürzt, werden alle Brücken untersucht. Bei einem Unfall am unbeschrankten Bahnübergang fordert die Gesellschaft Schranken an allen Übergängen. Bei einer spektakulären Gewalttat wie jetzt in Berlin fragen alle, warum der als gefährlich bekannte Mann nicht in Haft war. Wobei zu Letzterem zu sagen ist: Bei Problemen dieser Art darf der Rechtsstaat nicht zur Tagesordnung übergehen. Denn der lockere Umgang mit Gefährdern ist in Wirklichkeit die Folge einer übervorsichtigen, jede Kritik fürchtenden „samtweichen“ Rechtsordnung, die den möglichen Tätern viel zu großzügig entgegentritt. Der Gesamtkomplex Migration hat viele Facetten. Das beginnt mit unkontrollierter Aufnahme, Duldung von kriminellen Clanbildungen in Ballungszentren, der Tolerierung von Ablehnung bei Integrationsangeboten bis zu großzügigen, aber unkontrollierten Sozialleistungen. Unsere Maxime muss sein, Hilfe nur den Hilfsbedürftigen. Abweisung aller Migranten, die uns nach sorgfältiger Prüfung nicht zumutbar sind, schon an der Grenze. Die Aufgenommenen müssen folgende Kriterien erfüllen: Sie müssen ein Niveau haben, das eine Integration zulässt, arbeitswillig und arbeitsfähig sein sowie die Regeln und Normen unserer Gesellschaft akzeptieren. Im Gegenzug können sie nach ihren Sitten und Gebräuchen leben, sofern diese nicht unseren Gesetzen widersprechen. Unser Staat muss im Gegenzug gegen strafbares Verhalten von Zuwanderern eine Null-Toleranz an den Tag legen und z. B. als Gefährder erkannte Menschen und Straftäter sofort abschieben. Und wenn das nicht möglich ist, müssen sie in Sicherungsverwahrung genommen werden. Kinder, die in der Schule unsere Werte ablehnen (diese Haltung können sie nur von ihren Eltern haben), sind samt diesen nach einer Warnfrist in ihr Herkunftsland abzuschieben. Diese Maßnahmen bieten zwar keinen absoluten Schutz, aber sie werden sich herumsprechen und die Gewaltbereitschaft mindern.
Josef Rosenberger, Sinabelkirchen
Erschienen am Mi, 29.7.2026
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