Wenn die überwiegende Mehrheit der Bürger ein Kopftuchverbot – vor allem für (Schul-)Kinder – befürwortet, dann hat man diesem Wunsch per Volksentscheid zu folgen. Wenn ein Kopftuchverbot laut VfGH gesetzwidrig ist, dann soll dieses Gesetz geändert werden, denn das Recht geht bei uns (angeblich) vom Volk aus (Art.1 B-VG). Will man bei uns anders sein, geht man besser wieder heim!
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