Verteidigungsministerin Klaudia Tanner hat eine Wehrdienstkommission eingesetzt, die Vorschläge erarbeiten soll, wie der Grundwehrdienst an die neuen militärischen Erfordernisse angepasst werden kann. Die Ergebnisse werden am 20. Jänner vorgestellt. In einer unsicheren Weltlage, in der das Völkerrecht teilweise mit Füßen getreten wird, ist es für das neutrale Österreich von großer Bedeutung, resilient und verteidigungsfähig zu sein. Bei einer Volksbefragung am 20. Jänner 2013 sprachen sich 60 Prozent der Österreicher für die Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht aus. Laut Verfassungsgesetz ist das österreichische Bundesheer nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten. Die Wehrdienstkommission dürfte eine Verlängerung des derzeit sechsmonatigen Grundwehrdienstes sowie Truppenübungen empfehlen. Auch der Zivildienst wäre von dieser Maßnahme betroffen, was sich für die Trägerorganisationen als vorteilhaft erweisen könnte. Im Vergleich zu einem Berufsheer sind die Personalkosten bei einer Wehrpflicht niedrig, und zivile Kenntnisse können häufig eingebracht werden. Im Krisen- oder Verteidigungsfall gibt es viele neuralgische Punkte, wie kritische Infrastrukturen, die gesichert oder verteidigt werden müssen. Hierfür ist eine große Anzahl von Soldaten erforderlich, die ein reines Berufsheer nicht aufbringen kann. Eine Milizeinheit, die keine Truppenübungen mit der Volltruppe absolviert hat, wird ihre Aufträge im Einsatz nicht erfüllen können. Die Verlängerung des Grundwehrdienstes inklusive Truppenübungen ist daher unbedingt notwendig.
Oberst i.R. Kurt Gärtner, Wels
Erschienen am Sa, 17.1.2026
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