Als Ex-Richter erlaube ich mir, eine Meinung zum ergangenen Urteil zu haben. Ich bin mir bewusst, dass ich über die zugrunde liegenden Fakten nur unzureichend informiert bin, aber einiges ist mir doch bekannt geworden, auch dass das Mädchen sich selber älter gemacht hat und möglicherweise älter aussieht. Man muss sich zunächst die Täter anschauen, ihr Vorleben, ihre Lebensweise, ihr Verhalten. Aber: Die kriminelle Energie, mit der die (wiederholten) Handlungen vorgenommen worden sind, ist enorm. Es ist ihnen wohl zuzutrauen, dass ihnen das Alter des Mädchens egal war. Ganz egal, wie alt ihr Opfer war, das Mädchen hat sich für sie als ein verfügbares Opfer dargestellt. Dass die sich Gedanken über ihr Alter gemacht haben und vor der Tat zurückgeschreckt hätten, wenn sie gewusst hätten, dass sie erst zwölf Jahre alt ist, ist nicht lebensnah und glaubhaft. Heißt: Sie haben es in Kauf genommen, dass das Mädchen erst zwölf Jahre alt war. Juristisch gesprochen: Es ist bedingter Vorsatz vorgelegen. Und gerade das wurde im Urteil ausgeschlossen. Für mich ein Fehlurteil.
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