Ein 32-jähriger Syrer wurde 2018 wegen terroristischer Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt; im vergangenen Jahr wurde er auf freien Fuß gesetzt. Nach einer abermaligen Verurteilung kam er in Schubhaft. Letztlich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Abschiebung nicht gehemmt. Es ist ein erfreuliches Novum, dass erstmals seit Jahren ein Straffälliger in sein Heimatland abgeschoben werden konnte. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat das als großen Erfolg für seine harte und gerechte Asylpolitik öffentlichkeitswirksam für sich in Anspruch genommen und weitere Abschiebungen angekündigt. Seit einem Zwischenstopp in Istanbul hat die Deserteurs- und Flüchtlingsberatung den Kontakt zum Syrer verloren und es ist unklar, ob er untergetaucht ist oder in Haft genommen wurde. Es ist sehr befremdlich und anmaßend, dass ein UN-Gremium von unserer Bundesregierung wünscht, dass auf diplomatischer Ebene mit den syrischen Behörden Kontakt aufgenommen wird, um zu eruieren, ob der Abgeschobene noch am Leben ist, wo er sich aufhält und in welchem Zustand er sich befindet. Es versteht sich von selbst, dass der Innenminister das Ansuchen kategorisch zurückwies. Erwartungsgemäß kam Kritik von der NGO-Seite, und zwar von Mag. Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination sowie von Amnesty International, weil Syrien kein sicheres Herkunftsland sei. Gleichwohl ist es absurd, dass sich Amnesty International hauptsächlich von privaten Spenden und Mitgliedsbeiträgen unterstützen lässt und dass die Flüchtlingskoordination von Lukas Gahleitner-Gertz vom Zukunftsfonds der Republik Österreich gesponsert wird; ungeachtet dessen handeln beide gegen die Interessen unseres Landes. Die NGOs setzen sich unverständlicherweise vehement für einen gefährlichen Straftäter ein und bedenken nicht, dass der Syrer mit seiner IS-Propaganda eine große Gefahr für Österreich und seine Bürger darstellte.
Peter Puster, Feldkirchen bei Graz
Erschienen am So, 10.8.2025
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