Der Leserbriefschreiber Franz Weinpolter meint in der „Krone“, dass es keinen Unterschied macht, ob jemand „bekifft“ oder betrunken ein Auto lenkt. Schließlich sei beides gleich gefährlich. Das ist grundsätzlich richtig, allerdings gibt es bei den Konsequenzen eine enorme Ungleichbehandlung. Während bei Alkohollenkern der Alkoholisierungsgrad beim Entzug der Lenkerberechtigung herangezogen wird, gibt es einen solchen Maßstab bei den Drogenlenkern nicht, da „nur“ deren Fahrunfähigkeit festgestellt wird! Fazit: Alkohollenker verlieren ihren „Schein“ bis zu sechs Monate und mehr, während die „Bekifften“ diesen in der Regel nach vier Wochen zurückbekommen.
Friedrich Lipp, Fehring
Erschienen am Sa, 9.8.2025
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