Seit Jahren hören wir von der Volkspartei und besonders von Innenminister Karner, dass jegliche Regelungen bezüglich der Zuwanderung verschärft werden müssen. Das Asylrecht ist leider Gottes auf europäischer Ebene festgefahren, und man kann sich diesem auch nicht entziehen, solange man Mitglied der EU ist. Jüngst hat der Verfassungsgerichtshof in einem Verfahren festgestellt, dass die Abschiebung einer Person, die keinen aufrechten Aufenthaltstitel in Österreich besitzt, auch nach Afghanistan erfolgen kann. Natürlich ist dies ein Urteil, das nicht auf alle Fälle angewandt werden kann. Allerdings wurde festgestellt, dass bei ausreichender finanzieller Ausstattung des Betroffenen der Staat Syrien nicht mehr als Gefahrenzone wahrgenommen werden muss. Somit kann man nur hoffen, dass alle selbst ernannten Hobbygynäkologen und Messerstecher schnellstmöglich den Weg nach Hause finden. Toleranz ist gut, aber nicht für Intolerante!
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