Liebe Redaktion, als aktiven und begeisterten Radfahrer freut es mich immer sehr, wenn sich Medien positiv mit dem Thema Fahrrad auseinandersetzen, wie auch die „Kronen Zeitung“. Umso überraschter war ich, als ich in der Ausgabe vom 31. 5. im Rad Quiz zum Thema Radmobilität eine absolute Fehlinformation als Antwort lesen musste. Sie sind also der Meinung, dass die richtige Antwort auf die Frage 3 („Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren“) falsch ist und man generell hintereinander fahren muss. Dies ist falsch, denn korrekt müsste es heißen: Radfahrer dürfen auf Radwegen, Fahrradstraßen, in Wohnstraßen, in Begegnungszonen und – auf sonstigen Straßen mit öffentlichem Verkehr – bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren. Ebenso dürfen in Fußgängerzonen Radfahrerinnen/Radfahrer nebeneinander fahren, wenn das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern erlaubt ist. Es gibt also kein generelles Verbot des Nebeneinanderfahrens mit dem Fahrrad.
Bernhard Meister, Graz
Erschienen am Mo, 3.6.2024
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