In welcher Zeit leben wir eigentlich? In der „Krone“ vom 24. Mai wird auf der Gerichtsseite über die „Entführung“ eines Chihuahua berichtet. Diese „schreckliche“ Tat hätte für den Täter beinahe mit einer unbedingten Haftstrafe geendet. Auf der gleichen Seite der „Krone“-Ausgabe: „Geldstrafe ersparte Hundehalterin Gefängnis“. Drei Staffordshire Terrier haben im Vorjahr eine Joggerin zerfleischt; die Tote konnte nur anhand der Kleidung identifiziert werden. Die Hundehalterin wurde in einem Berufungsverfahren zu einer Geldstrafe (1800 Euro) verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte keine Einwände. Wer kennt sich bei dieser Rechtsprechung noch aus? Kann das irgendjemand erklären?
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