Der von der ÖVP vom Zaun gebrochene Diskussion über die Möglichkeit der Strafbarkeit von minderjährigen Unmündigen ist eine klare Absage zu erteilen, denn es kann in Österreich wohl niemand US-amerikanische Verhältnisse wollen, wo Kinder nach begangenen schwerwiegenden Straftaten in Haftanstalten gesteckt werden. Vorstellbar wäre in solchen Fällen deren von der Justizbehörde verfügte zeitlich begrenzte Anhaltung in einer Einrichtung für Erziehungsbedürftige. Diese Einrichtungen müssten dann von Behörden lückenlos überwacht werden, damit es, wie in der Vergangenheit des Öfteren in sogenannten „Erziehungsheimen“ geschehen ist, nicht wieder zu Übergriffen und Misshandlungen der Eingewiesenen kommt.
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