Es folgt also Richter Apostol nicht dem Ruf der Straße. Das ist grundsätzlich gut so, und Rechtsprechung muss auch den Gerichten vorbehalten sein. Diesen Ruf der Straße aber als Milderungsgrund anzuführen ist skandalös. Die Texte, welche der Beschuldigte den Bildern hinzugefügt hat, lassen sein wahres Gesicht erkennen. So etwas Menschen- bzw. Kinderverachtendes wurde so noch nie öffentlich publiziert. Ich bin grundsätzlich nicht leicht zu erschüttern, aber hierzu fehlen einem fast alle Worte. Dass der Strafrahmen für diese abscheulichen Taten nicht allzu hoch ist, war schon vor dem Prozess klar. Aber eine unbedingte Höchststrafe wäre für diese widerwärtigen Taten das Mindeste gewesen.
Harald Hauser, per E-Mail
Erschienen am Do, 7.9.2023
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