Diese Botschaft gab die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl von sich, nachdem sie als Gesicht der Klimaproteste der „Letzten Generation“ nach mehrfachen Aktionen in Graz, Klagenfurt und Wien vor der Regionalstelle des Bundesamtes für Asyl und Fremdenwesen in Leoben antreten musste. Die mehrfach über sie verhängten Verwaltungsstrafen beeinspruchte sie, weswegen sie noch nicht rechtskräftig sind. „Es wäre deutlich sinnstiftender, unseren Protesten mit ernsthaftem Klimaschutz zu begegnen und nicht mit solchen Späßen“, richtete sie Politik und Behörden aus. Es ist eine Verhöhnung ihres Gastlandes, wenn sie das Einschreiten der Behörde mit Späßen abtut. Wenn die Aktivistin die Welt unbedingt retten will, möge sie das in ihrem Heimatland tun, wo sie genug Betätigungsfelder findet. Die Causa sorgt natürlich bei einigen Gutmenschen für Kopfschütteln. Unterstützung bekommt die Deutsche auch vom italienisch-österreichischen Rechtswissenschafter Walter Obwexer, der sich bemüht festzustellen, dass für eine Ausweisung zunächst einmal eine schwere Straftat vorliegen müsste, wie etwa Mord oder ein Raub.
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