Die Europäische Union kennt keine Volksherrschaft, sondern nur die Herrschaft über das Volk! Die EU leidet nämlich schon lange unter einem gravierenden Demokratiedefizit vor allem deshalb, weil ihre Organe weitreichende Entscheidungen treffen, die für alle Unionsbürger verbindlich sind, obwohl diese Organe nicht nach dem demokratischen Elementargrundsatz – nämlich durch Wahlen – bestellt worden sind. Auch der Einfluss und das Zusammenspiel der EU-Organe werden oft kritisiert. So funktioniert z. B. die Zusammenarbeit der Regierungsvertreter gerade in den herausfordernden Fragen unserer Zeit oft nur schleppend bis gar nicht. Einzig bei den ständigen Sanktionen gegen Russland ist man sich schon seit 2004 (!) einig. Die ständig wiederkehrenden Verschärfungen ab dem Jahre 2014 haben schließlich acht (!) Jahre später zum Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine geführt. Seither ist das einzige gemeinsame Ziel der Union, die Ukraine mit Waffen zu beliefern. Friedensbildende Maßnahmen wurden bisher von der „Friedensnobelpreisträgerin von 2012“ keine gestartet. Österreich hat als neutraler Staat im Ukraine-Konflikt überhaupt nichts verloren – nicht einmal mit Wortmeldungen! Trotzdem besuchen österreichische Politiker (BP, BK, AM, ) laufend die Ukraine, angeblich aus Solidarität (nach dem Motto: Gemma Krieg schaun!) und natürlich mit ein paar Millionen Euro als Heizungsbeihilfe in der Tasche. Da die derzeitige EU mehr oder weniger unter dem Einfluss der US-dominierten NATO steht, wird es im Ukrainekrieg noch lange keinen Frieden geben. Der EU fehlt außerdem ein wesentliches Prinzip der Demokratie, nämlich das der Gewaltenteilung. Die Gesetzgebung liegt zum Großteil bei der EU-Kommission und beim EU-Rat, aber nicht beim EU-Parlament. Es wird zwar ein Parlament von den EU-Bürgern gewählt, allerdings hat das EU-Parlament nicht sehr viel mitzureden und zu entscheiden. Das EU-Parlament ist daher mehr oder weniger ein „Scheinparlament“ mit Klubzwang! Ist es nicht auch in unserem – mit unnötigen 183 Abgeordneten – überdimensionierten Nationalrat so?
Mag. Anton Bürger, per E-Mail
Erschienen am Di, 21.2.2023
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