Junge kriminelle Straftäter sollen in einer Auszeit-WG der Stadt versorgt werden. Im Zuge dessen sollte es eine Aufklärung und Klarstellung geben, dass bei weiteren Straftaten der Arrest droht. Für unter 14-Jährige eine bedingte Strafe, ab dem 14. Lebensjahr muss die Strafe abgesessen werden. Bei erwachsenen Verbrechern darf es keine bedingte Strafe geben, besser eine Geldstrafe, bei Nichteinbringung Haft. Es darf nicht vergessen werden, dass es keine erstmaligen Straftäter gibt. Sie hatten nur bis zum Tag, an dem sie erwischt wurden, Glück gehabt.
Robert Lehmann, Wien
Erschienen am Sa, 18.4.2026
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