Ab Oktober wird die Narrenfreiheit für Rad-(und Roller-)Fahrer weiter ausgedehnt: Neben dem – schon bisher geduldeten – Benützen von Gehsteigen, Gehwegen, Fußgängerzonen und dem Fahren gegen Einbahnen dürfen „Biker“ nun auch auf manchen Kreuzungen bei Rotlicht rechts abbiegen und Autos müssen zu den Pedalrittern einen seitlichen Sicherheitsabstand von 1,5 bzw. 2 Metern einhalten – dafür „dürfen“ Kfz-Lenker nun für Benzin und Diesel (wegen der CO2-Steuer) noch tiefer in die Tasche greifen. Es gibt jetzt noch mehr Freiheiten für eine Gruppe von bevorzugten Verkehrsteilnehmern; Fußgänger werden in den nach ihnen benannten Zonen aber weiter verdrängt, nur Radfahrer dürfen sich überall „selbst selbstverwirklichen“; auch in Wald und Flur können sie praktisch machen, was sie wollen. Und was ist die Moral dabei? Das Radfahren bleibt narrenfrei!
Franz Weinpolter, per E-Mail
Erschienen am Mi, 5.10.2022
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