Das Volk für blöd halten ist Usus. Das Versagen der Gerichte leider ebenso. Wie kann es sonst sein, dass bei Manner der Hinweis der Füllmenge auf der Verpackung nicht ausreicht als Aufklärung für den Käufer und ein Urteil gesprochen wird. Seit Längerem ist das bei vielen verpackten Wurstsorten (auch bei Teigwaren) in den Supermärkten üblich. Wenn man den klein gedruckten Hinweis zum Gewicht gefunden hat, steht dort nicht wie bisher 100 g, sondern nur mehr 80 g.
Franz Svoboda, Wien
Erschienen am Do, 14.7.2022
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