In Österreich ist die Struktur der Energiewirtschaft durch das 2. Verstaatlichungsgesetz klar geregelt, das die größten Elektrizitätsunternehmen in das Eigentum der Länder und des Bundes übertragen hat. Demgemäß war und ist die österreichische Elektrizitätswirtschaft dafür verantwortlich, die Verbraucher ausreichend, sicher und wirtschaftlich mit Strom zu versorgen. Auch heute halten die Gebietskörperschaften die Mehrheiten an allen wichtigen EVUs in Österreich. Der Ruf nach europäischen Lösungen zur Sicherstellung der Versorgung und nach Deckelung der Preise ist daher völlig unangebracht. Leider haben Bund, Länder und Städte oftmals Günstlinge, Lobbyisten, Interessensvertreter und häufig unfähige Personen in die Vorstände und Aufsichtsräte der Energiegesellschaften entsandt. Kein Wunder also, wenn man dem Gesetzesauftrag des Verstaatlichungsgesetzes nicht nachkommt und plötzlich alles nach Brüssel verlagern will.
Helmut Burger, Linz
Erschienen am Do, 14.7.2022
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