Das Pensionsantrittsalter für Herrn und Frau Österreicher ist in Österreich grundsätzlich mit 65 Jahren gesetzlich festgelegt worden. Daher vertrete ich die Ansicht, dass man auch für die Bekleidung eines politischen Amtes eine gesetzliche Altersobergrenze einziehen soll. Es ist doch medizinisch erwiesen, dass sowohl die körperliche als auch die geistige Elastizität ab einem Alter von 75 Jahren eine rasante Beeinträchtigung erfährt. Dies kann im schlimmsten Falle auch zu politischen Fehlentscheidungen führen, die irreparable politische Folgen für die Bürger haben könnten. In diesem Kontext sollte man die Limitierung einer Altersobergrenze von 75 Jahren für Politiker betrachten. Das sollte natürlich Gültigkeit für alle politischen Funktionen vom Bundespräsidenten bis hin zum einfachen Gemeinderat haben. Wie man sieht, hat der steirische Landeshauptmann Schützenhöfer mit Vollendung seines 70. Lebensjahres seine politische Funktion als Landeshauptmann in vorbildlicher Weise an seinen Nachfolger übergeben bzw. abgetreten. Daher vertrete ich die Ansicht, eine politische Funktion mit über 80 Jahren auszuüben – egal, welche politische Funktion – ist grundsätzlich gegenüber dem Wähler und steuerzahlenden Bürger als verantwortungslos zu betrachten bzw. einzustufen.
GR a.D. Franz Vorderwinkler, Ferschnitz
Erschienen am Mi, 8.6.2022
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