Wieder einmal wird eine Novellierung des Tierschutzgesetzes verkündet, obwohl es sich bei diesem Begutachtungsentwurf nur um eine Augenauswischerei handelt. Das perverse Schreddern von männlichen Küken soll zwar endlich verboten werden, aber man darf sie auf andere Art töten; die armen Schweine müssen weiter auf Vollspaltböden bis zu ihrem Ende dahinvegetieren, und das betäubungslose Kastrieren und Schwanzkupieren ist weiter erlaubt; Kühe dürfen erst ab 2030 (!) nicht mehr dauernd angebunden werden; kleine Kälber will man noch immer in Tiertransportern qualvoll quer durch die Welt karren – aber wer sich etwa einen Hundezwerg à la Chihuahua anschaffen will, muss in Zukunft nachweisen, dass er zur Hundehaltung geeignet ist. Leider ist dieses Gesetz wieder nur Tierschutz-Geschwätz.
Franz Weinpolter, per E-Mail
Erschienen am Sa, 7.5.2022
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