Der Kanzler selbst musste erkennen: Die Impfung schützt vor Infektion nicht. Da wird doch eine Impfpflicht sehr fragwürdig. Besser als die Impfung schützt nämlich Maskentragen gegen die Infektion und gegen die Weiterverbreitung des Virus. Denn wer sich impfen lässt, der schützt sich zwar selbst relativ gut gegen Ansteckung und Erkrankung, aber auch er kann sich anstecken und das Virus weiterverbreiten, und das gilt verstärkt jetzt in Zeiten von Omikron. Dagegen schützt ein Maskenträger sowohl sich selbst als auch andere. Denn da die Maske den Mund bedeckt, kann die Atemluft, die ausgeatmet wird, niemand anderen anstecken. Und da sie die Nase bedeckt, wird keine Luft eingeatmet, die ein Virus enthalten könnte, das sich in der Luft befindet und von jemand anderem ausgeatmet wurde. Es ist daher sehr sinnvoll, auch von Geimpften das Maskentragen dort und dann zu verlangen, wo es von einem Ungeimpften verlangt wird. Wer sich aber impfen will, weil er den zusätzlichen persönlichen Schutz will, der soll das tun. Eine allgemeine Impfpflicht aber ist nicht erforderlich und auch nicht gerechtfertigt, da mit einer Maskentragepflicht ein gelinderes Mittel gegeben ist, das denselben Zweck – die Eindämmung der Pandemie – erreicht und das keinen so weitgehenden Eingriff in die individuellen Persönlichkeitsrechte mit sich bringt wie eine allgemeine Impfpflicht.
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