Die MA 2412, äh sorry, die MA 35 (gibt’s da überhaupt einen Unterschied?) verwehrt Mensur Suljovic die österreichische Staatsbürgerschaft wegen einiger geringfügiger Fehler beim Ansuchen derselben. Obwohl aber dieser ein Lokal in Österreich betreibt, Steuern in Österreich zahlt, Arbeitnehmer beschäftigt, Kinder hat (die in Österreich zur Schule gehen und wahrscheinlich auch eine Familie gründen und Steuern zahlen werden), unsere Sprache (mit Wiener Slang) beherrscht und bei seinen internationalen Auftritten mit der österreichischen Nationalflagge, oder zumindest mit dem rot-weiß-rotem Abzeichen auf seinem Shirt, auftritt. Aber bei einer gewissen Anna Netrebko war man ja ziemlich schnell mit der Staatsbürgerschaft – nur mir ist nicht bekannt, dass diese Dame nur ein einziges Wort Deutsch spricht oder Steuern in Österreich zahlt! Mit welchem Maß wir da gemessen? Ich fass es nicht.
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