Solange ein Tier vor dem Gesetz eine Sache und kein Lebewesen ist, werden selbst die bemühtesten Tierschützer nur wenig erreichen. Es ist hoch an der Zeit, unsere Mitgeschöpfe nicht als Sache zu sehen. Jedem Wesen sollte das Recht auf ein würdevolles, im Fall der Tiere artgerechtes, Leben und ein barmherziger Tod zugestanden werden. Diesem barmherzigen Tod sind wir Menschen im Übrigen durch eine Gesetzesänderung, die leider erst 2022 in Kraft tritt, ein Stück näher gekommen. Solange aber unsere Gesetze Qual und Folter eines Tieres als Sachbeschädigung ansehen und zum Beispiel Schächtung, Kastration oder Kupieren von Schwanz und Ohren, womöglich noch ohne Betäubung, nicht mehr Strafe nach sich zieht als der mutwillig abgebrochene Seitenspiegel eines Autos, so lange wird sich nichts ändern. Das nächste Volksbegehren zum Thema Tierschutz müsste sich vor allem um eine zeitgemäße Gesetzesänderung bemühen.
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