Aufgrund der Corona-Krise wurde heuer auf mündliche Prüfungen verzichtet und stattdessen die letzten Schulnoten in die Beurteilung einbezogen. Nun gab es einige besonders schlaue Kandidaten, die auch auf die schriftliche Prüfung verzichteten und einen leeren Zettel abgaben. Sie haben also die Prüfung nicht abgelegt, und es steht ihnen daher auch kein Zeugnis zu. Sie sollten nur eine Bescheinigung bekommen, dass sie zwar physisch anwesend waren, ihnen jedoch die geistige Reife fehlt.
Karl Hobl, Schwarzenau
Erschienen am Fr, 5.6.2020
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