Frau Lassacher irrt, wenn sie meint, dass das Arbeitslosengeld „fast gleich hoch wie das Gehalt“ sei. Abhängig von der Beschäftigungsdauer beträgt die Nettoersatzrate maximal 55 Prozent! Ein derartiger Einkommensverlust kann schnell existenzbedrohend sein und dazu führen, dass zusätzlich die Mindestsicherung zur Aufstockung beantragt werden muss. Was die Mindestsicherung selbst betrifft, erhalten die wenigsten den Maximalbetrag auch tatsächlich ausbezahlt, da selbstverständlich Einkünfte aus eigener Arbeit bzw. des Partners zur Berechnung herangezogen werden. Ich wünsche Frau Lassacher, dass sie niemals in eine solche Notlage gerät und bitte darum, sich vor dem Verfassen eines Leserbriefs gründlich mit den Fakten vertraut zu machen und keine Unwahrheiten zu verbreiten.
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