Zum Leserbrief von Frau Faktor. Natürlich gibt es zwei Seiten: Wenn Sie Herrn Strache dazu als Beispiel anführen, wird man Ihnen die Frage stellen, welche ist bei Herrn Strache die erwähnenswerte Seite, die gute oder die schlechte? Ihre gute Werbung für Herrn Strache müssen Sie mit Ihrem Gewissen alleine beurteilen. Bezüglich Ihrer Anmerkung, Herr Strache schaut auf das eigene Volk, werte Leserbriefschreiberin, sollten Sie die zahlreichen viel diskutierten „Einzelfälle“, die man heute als Skandale bezeichnen muss, genauer betrachten, und Sie werden keinen Hinweis finden, den man in Zusammenhang „auf das eigene Volk schauen“ erwähnen kann. Da stoßen Sie schon eher auf eine Hommage an das Dritte Reich, hat daher mit Österreich nichts am Hut. Zum besseren Verständnis der momentanen Situation könnte folgendes Resümee beitragen: Vor hundert Jahren wurden die rechtsstaatlichen Institutionen wie Verfassung, Justiz gegründet, wozu die Politik verpflichtend angehalten ist, die darin enthaltenen Spielregeln einzuhalten bzw. diese zu vertreten. Was aber Herr Strache und Herr Gudenus in besagtem Video zum Besten gaben, widerspricht der Rechtsstaatlichkeit auf das Gröbste und bedarf eigentlich nur einer einmaligen Betrachtung. Über die recht- oder unrechtmäßigen Geldflüsse des Herrn Strache wird auch das Gericht befinden.
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