Kaum haben sich die Diskussionen um die Hilflosigkeit der EU in der Coronakrise etwas gelegt, kommt es schon zum nächsten Eklat in dieser hochgepriesenen Wertegemeinschaft. Da erdreistet sich doch der deutsche Verfassungsgerichtshof, den ungehemmten, milliardenschweren Ankauf von maroden Anleihen kränkelnder Mitgliedsstaaten durch die europäische Zentralbank für verfassungswidrig zu erklären. Ein Urteil, das für jeden Wirtschaftsstudenten im 2. Semester absolut nachvollziehbar ist, da diese Gelder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie zurückgezahlt werden können und dieses Vorgehen nur zu einer Verteilung der Schulden auf die gesamte EU und damit auf uns alle bedeutet. Eine nahezu kriminelle Machenschaft, die der ehemalige EZB-Chef Mario Draghi ins Leben gerufen hat und nun von seiner wegen Fahrlässigkeit in ihrem früheren Amt als französische Finanzministerin schuldig gesprochenen Nachfolgerin Christine Lagarde fortgeführt wird. Jeder kann die Auswirkungen dieser völlig falschen Finanzpolitik an der Entwicklung der Sparzinsen bereits seit Längerem beobachten. Und nun stellt sich der deutsche VfGH gegen den EuGH, der dieses Vorgehen der EZB deckt. Einmal mehr zeigt sich das Dilemma dieser heilsbringenden Wertegemeinschaft. Die größte Wirtschaftsmacht Europas stellt sich gegen die Machthaber in Brüssel, obwohl laut EU-Grundgesetz EU-Recht über dem nationalem Recht steht. Oststaaten wie Polen lachen sich ins Fäustchen, da sie sich ohnedies ständig mit den Urteilen des verhassten EuGH herumärgern müssen. Nun werden sie es sich im Windschatten Deutschlands gemütlich machen. Kleine Länder wie z.B. Österreich wären augenblicklich mit einem Vertragsverletzungsverfahren konfrontiert. Bei Deutschland wird man sich das vermutlich gut überlegen, und wir können uns auf einen weiteren Trapezakt unserer EU-Führerin Frau Merkel freuen. Wieder einmal wird für alle die absolute Hilflosigkeit dieser Union, die diesen Namen wirklich nicht verdient hat, deutlich sichtbar.
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