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Als der schwer betrunkene Lehrling aus Millstatt leicht verletzt in der Ambulanz erschien, alarmierte das Krankenhaus die Polizei. Den Beamten gegenüber erklärte er, aus eigenem Verschulden gestürzt zu sein. Nach ärztlicher Behandlung und polizeilicher Einvernahme durfte der 16-Jährige in Begeleitung seiner Mutter nach Hause gehen. Er wird wegen Verletzung des Kärntner Jugendschutzgesetzes angezeigt.
Symbolbild
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