Die ÖVP hat eine solche Verlängerung der Amnestie in der Vorwoche per Antrag im Parlament gefordert. Das Förderungsmodell, das SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger ausgearbeitet hat, wurde zugleich kritisiert. Keinen Anlass zur Kritik sah ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein an dem von ihm ausgearbeiteten arbeitsrechtlichen Rahmen, „der passt zu 100 Prozent“.
Mazal und Tomandl sahen das am Samstag im ORF-„Morgenjournal“ anders. Sie orteten auch in den arbeitsrechtlichen Bestimmungen eine Reihe von Schwachpunkten. So vermisst Tomandl beim Selbstständigenmodell eine klare Definition der Tätigkeit. Denn nach den traditionellen Abgrenzungskriterien gebe es diesen Beruf gar nicht. Für Mazal ist die selbstständige Betreuung rechtlich überhaupt fragwürdig. Sie trage in sich das Risiko des Scheingeschäfts - dass also in Wahrheit Arbeitnehmerstatus vorliegt.
Auch Mazals schon mehrfach vorgebrachte Kritik, dass Betreuungskräfte keine medizinischen oder medizinähnlichen Tätigkeiten verrichten dürfen, bekräftigten die beiden Experten. So dürften Betreuer z.B. Menschen mit Schluckbeschwerden nicht bei der Essenseinnahme helfen. In vielen Fällen wäre es also nötig, zusätzlich Pfleger anzustellen. Für diese gelte aber die Förderung nicht. Somit würde insgesamt die legale Beschäftigung von Betreuungskräften teurer - und für viele nicht leistbar, womit wohl weiterhin auf illegale Pflege ausgewichen wird, befürchtete Tomandl.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.