Unzufrieden

Experten kritisieren das neue Pflegemodell

Österreich
10.11.2007 14:02
Die Arbeits- und Sozialrechtler Theodor Tomandl und Wolfgang Mazal haben die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die 24-Stunden-Betreuung scharf kritisiert. Sowohl das Selbstständigenmodell als eigenes Gewerbe als auch das Unselbstständigenmodell mit dem Hausangestelltengesetz seien völlig unklar, unzureichend und sollten dringend korrigiert werden. Eine Verlängerung der Amnestie halten sie nicht für nötig, damit würden die Probleme nicht gelöst.

Die ÖVP hat eine solche Verlängerung der Amnestie in der Vorwoche per Antrag im Parlament gefordert. Das Förderungsmodell, das SPÖ-Sozialminister Erwin Buchinger ausgearbeitet hat, wurde zugleich kritisiert. Keinen Anlass zur Kritik sah ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein an dem von ihm ausgearbeiteten arbeitsrechtlichen Rahmen, „der passt zu 100 Prozent“.

Mazal und Tomandl sahen das am Samstag im ORF-„Morgenjournal“ anders. Sie orteten auch in den arbeitsrechtlichen Bestimmungen eine Reihe von Schwachpunkten. So vermisst Tomandl beim Selbstständigenmodell eine klare Definition der Tätigkeit. Denn nach den traditionellen Abgrenzungskriterien gebe es diesen Beruf gar nicht. Für Mazal ist die selbstständige Betreuung rechtlich überhaupt fragwürdig. Sie trage in sich das Risiko des Scheingeschäfts - dass also in Wahrheit Arbeitnehmerstatus vorliegt.

Auch Mazals schon mehrfach vorgebrachte Kritik, dass Betreuungskräfte keine medizinischen oder medizinähnlichen Tätigkeiten verrichten dürfen, bekräftigten die beiden Experten. So dürften Betreuer z.B. Menschen mit Schluckbeschwerden nicht bei der Essenseinnahme helfen. In vielen Fällen wäre es also nötig, zusätzlich Pfleger anzustellen. Für diese gelte aber die Förderung nicht. Somit würde insgesamt die legale Beschäftigung von Betreuungskräften teurer - und für viele nicht leistbar, womit wohl weiterhin auf illegale Pflege ausgewichen wird, befürchtete Tomandl.

 
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