„Das fordern wir schon seit Jahren“, erklärt Frömmel. Zur Erinnerung: Im Zuge der Gesetzesnovelle 2002 hat der Gesetzgeber die Betriebszeiten-Garantie von § 148 auf § 112 übertragen - wobei allerdings ein Satz vergessen wurde. Was zur Folge hatte, dass neu zu bewilligende Gastgärten strengeren Lärmschutzbestimmungen unterliegen als bereits genehmigte. Konkret geht´s in Linz um zwei Fälle, bei denen die Lokale ihre Freiplätze bereits um 18 bzw. 20 Uhr schließen müssten - was finanziell natürlich untragbar wäre. Zumal in einem Fall am Pöstlingberg nur wenige Meter weiter ein anderer Gastgarten bis 23 Uhr geöffnet hat.
„Klar, dass das so nicht geht“, sagt auch der Wirtschaftskammer-Experte. Weshalb vom Fachverband bereits ein Antrag ans Ministerium gestellt wurde, um diesen Fehler endlich zu korrigieren. „Bei der Novelle im Herbst soll das durchgezogen werden“, verrät Frömmel. Weshalb die laufenden Genehmigungs-Verfahren wohl am besten bis dahin ruhen sollten - schließlich sind erst danach die Regeln wieder für alle gleich.
Übrigens: Obwohl das Gesetz schon fünf Jahre in Kraft ist, gab´s bislang nur in Oberösterreich gröbere Probleme. „Die Behörde wird ja erst aktiv, wenn sich Nachbarn über Lärm beschweren“, erklärt Frömmel. Offenbar sind die Bürger in anderen Bundesländern lärmresistenter.
Foto: Horst Einöder
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