Dank einer Bürgermitbestimmung war vor Jahren angeordnet worden, dass massive bauliche Veränderungen in dem historischen Stadtteil Alt Urfahr-West unbedingt einer Genehmigung durch den Gemeinderat bedürfen. Davon ist jetzt aber kaum noch etwas zu bemerken. So wird nach dem Geburtshaus des Biedermeiermalers Johann Baptist Reiter nun auch das Haus Ottensheimer Straße 41 abgerissen und neu gebaut. Weil allerdings offiziell eine Außenmauer und eine Zwischenwand stehen bleiben werden, gilt das nicht als Abriss mit Neubau, sondern als Umbau - und der geht legal ohne Gemeinderat…
Monatelange Verzögerungen musste hingegen die Besitzerin des Hauses Ottensheimer Straße 62 hinnehmen: Sie will einen alten Hinterhofzubau, der kaum Sonne in den „Lichthof“ lässt, entfernen und einen Garten anlegen. Obwohl dadurch das Erscheinungsbild des ehemaligen Fischerdorfes in keiner Weise beeinträchtigt wird, musste sie erst auf die Genehmigung durch den Gemeinderat warten - der diese jetzt im Juli auch endlich erteilte. Hätte diese Urfahranerin gesagt, dass sie 20 Zentimeter von den alten Mauern stehen lässt (als Sockel für den geplanten Gartenzaun) – wär´s dann auch nur ein genehmigungsfreier Umbau gewesen…?
Foto: Horst Einöder
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