Zur Erklärung: Im Zuge der Gesetzesnovelle 2002 hat der Gesetzgeber die Betriebszeiten-Garantie von § 148 auf § 112 übertragen - dabei aber auf einen Satz „vergessen“. Was zur Folge hat, dass neu zu bewilligende Gastgärten strengeren Lärm-Bestimmungen unterliegen als bereits bewilligte. So müssten derzeit zwei Gastronomen ihren Freibereich schon um 18 bzw. 20 Uhr schließen - finanziell absolut untragbar!
Weshalb neben Stadtpolitikern auch WKO-Fachgruppenobmann August Oberndorfer eine Änderung fordert: „Es geht nicht an, dass Betriebe aufgrund unklarer Rechtsbestimmungen zusätzliche Lärmprüfungen erfüllen müssen.“
Auch Josef-Wirt Günter Hager plagen diese Lärmemissions-Bestimmungen. Er musste seine Galerie schließen, da es zwei Anrainern zu laut war. Was er nicht nachvollziehen kann: „Wir haben 375 Sitzplätze im Freien, mit der Galerie hätten wir insgesamt um 14 mehr. Ich glaub´ nicht, dass das so viel lauter ist als vorher. Zumal ich die Plätze ja für die Gäste gemacht habe, nicht für mich.“
Nun muss er den Bereich geschlossen halten - den Kredit, den er dafür aufgenommen hat, aber noch bis 2012 zurückzahlen. Allerdings ist Licht am Ende des Tunnels. Denn diese Woche ist die Bauverhandlung wegen des Zubaus zum Palais Kaufmännischer Verein – „wenn der steht, ist mein Garten abgeschottet. Dann kann´s nicht mehr zu laut sein.“
Foto: Markus Wenzel
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