Anwälte prüfen

Foco-Film kommt mit dem Gesetz in Konflikt

Oberösterreich
10.04.2007 20:14
„Die Geschworene“ Christiane Hörbiger macht der Linzer Justiz Probleme: Richter und Staatsanwälte prüfen heute, ob der ORF-Fernsehfilm zum Fall Foco gegen den Paragrafen 23 des Mediengesetzes verstößt. Eine Vorverurteilung des rechtskräftig angeklagten Mordverdächtigen wäre genauso mit Geldstrafen zu ahnden, wie ein Vorfreispruch.

Ob der Roman- oder Drehbuchautorin, dem Produzenten oder Regisseur oder den Stars bis zu 180 Tagsätze Buße drohen, weiß die Linzer Justiz noch nicht. Nur: „Wir werden mit den Rechten der Schauspieler genauso großzügig umgehen wie mit denen der freien Kunst und Medien“, verspricht Oberstaatsanwalt Dr. Friedrich Hintersteiniger, einen Kommentar zum § 23 zu beachten, der da lautet: „Leidenschaftslose sachliche Ausführungen können den Ausgang eines Strafverfahrens nicht ungünstig beeinflussen.“

Leidenschaftlich unsachlich prangert allerdings die TV-Geschworne das „Fehlurteil“ eines „Justizirrtums“ an. Ein Vorurteil, das Landesgerichts-Vizepräsident Dr. Karl Makovsky nicht gelten lassen will: „Der Film ist ein Problem, denn schließlich hat dasselbe Linzer Oberlandesgericht nicht nur die Wiederaufnahme für zulässig erachtet, sondern auch die Verdachtslage für die rechtskräftige Neuanklage als ausreichend erachtet.“

 

 

Foto: Krone-Archiv

 

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