Ob der Roman- oder Drehbuchautorin, dem Produzenten oder Regisseur oder den Stars bis zu 180 Tagsätze Buße drohen, weiß die Linzer Justiz noch nicht. Nur: „Wir werden mit den Rechten der Schauspieler genauso großzügig umgehen wie mit denen der freien Kunst und Medien“, verspricht Oberstaatsanwalt Dr. Friedrich Hintersteiniger, einen Kommentar zum § 23 zu beachten, der da lautet: „Leidenschaftslose sachliche Ausführungen können den Ausgang eines Strafverfahrens nicht ungünstig beeinflussen.“
Leidenschaftlich unsachlich prangert allerdings die TV-Geschworne das „Fehlurteil“ eines „Justizirrtums“ an. Ein Vorurteil, das Landesgerichts-Vizepräsident Dr. Karl Makovsky nicht gelten lassen will: „Der Film ist ein Problem, denn schließlich hat dasselbe Linzer Oberlandesgericht nicht nur die Wiederaufnahme für zulässig erachtet, sondern auch die Verdachtslage für die rechtskräftige Neuanklage als ausreichend erachtet.“
Foto: Krone-Archiv
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