Im Paragraf 24, Absatz 3, sind die Vorschriften über die Kennzeichnung von Hunden und Katzen „zum Zweck der Zurückführung entlaufener, ausgesetzter oder auch zurückgelassener Tiere“ nachzulesen. Doch zur Registrierung dieser für die Tiere bedeutsamen Daten kam es in der Praxis nie. „Es wurden zwar viele Bestimmungen verordnet, aber umgesetzt hat man sie nicht“, heißt es aus dem Büro von Landesrätin Silvia Stöger. Einzige Ausnahme: Bei Auslandsreisen müssen tierische Begleiter durch einen Mikrochip eindeutig identifizierbar sein. Zudem ist ein EU-gültiger Heimtierpass nötig.
Die Chippflicht für Katzen hätte 26 Millionen Euro Kosten verursacht. Tenor: unsinnig und undurchführbar. Bei den Bellos nennt Stöger das Gesetz sinnvoll, weil so Hunde leichter gefunden würden. Da hätte die Aktion fünf Millionen Euro gekostet. Trotzdem blieb die Umsetzung bislang aus.
Foto: Peter Tomschi
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